30.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Er soll eine sexuelle Handlung an einem seiner Schach-Schüler vorgenommen haben. Strafverteidiger Bartsch konnte jedoch darlegen, dass dieser Straftatbestand bereits daran scheitert, dass der Schach-Schüler bereits volljährig war. In einem gut begründeten Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Bartsch zudem darlegen, dass der Schach-Schüler auch keinen entgegenstehenden Willen äußerte, obwohl er hierzu in der Lage war. Auch ein sexueller Übergriff lag somit nicht vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
