23.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Paderborn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Exhibitionismus
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Exhibitionismus vorgeworfen. Er soll eine Frau in einer Drogerie derart belästigt haben, dass er sein Geschlechtsteil auspackte, an jenem manipuliert hat und sie dabei anguckte. Im Anschluss hat er die Filiale verlassen. Die Polizei fahndete öffentlich mit den durch die Überwachungskameras aufgezeichneten Bildern nach unserem Mandanten. Als er auf die Fahndung aufmerksam wurde, stellte er sich der Polizei und gab die Tat vollumfänglich zu. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig argumentierte, dass eine Einstellung im schriftlichen Wege angezeigt ist. Unser Mandant war geständig und bereute das Geschehen. Nur durch seine Selbstanzeige bei der Polizei konnte er ausfindig gemacht werden. Eine Vorverurteilung gab es bereits durch ein Boulevard-Medium, welches die Bilder im Internet veröffentlicht hat. Dem von uns gestellten Antrag folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts gegen eine geringe Geldauflage ein.