13.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Übergriffs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Bekannte über mehrere Jahre wiederholt sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe wurden erst fünfzehn Jahre nach den ältesten Vorfällen zur Anzeige gebracht, und selbst die Staatsanwaltschaft hielt die Sache ohne aussagepsychologische Begutachtung für nicht entscheidbar. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse nach der Nullhypothese des Bundesgerichtshofs, die klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Analyse zeigte auf, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin über Jahre hinweg gemeinsam mit einer Freundin rekonstruiert und damit erheblich suggestionsbelastet war, dass sich zentrale Angaben zum Tatgeschehen widersprachen und dass eine nachvollziehbare Motivlage für eine Falschbelastung bestand. Diese Analyse überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und unserem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
