08.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Köln   
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Übergriff  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll einer langjährigen Freundin Avancen nach einer Feier gemacht. Auf dem Heimweg ist es zu einem Kuss gekommen. Anschließend habe die Anzeigenerstatterin keine Erinnerungen mehr gehabt. Wie sich herausstellte, hat sie ihn trotz dessen der Vergewaltigung beschuldigt. Strafverteidiger Bartsch hat in seinem Antrag herausgearbeitet, dass dies nicht für einen hinreichenden Tatverdacht ausreicht. Weitere Zeugen gab es zudem nicht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.