23.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll eine Videodatei mit kinderpornographischen Inhalten über Google-Drive hochgeladen haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Marcel Bartsch heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.