13.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Ihm wurde zur Last gelegt, im Rahmen einer sog. Kinky-Party eine Bekannte unter anderem durch einen Kuss sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass bereits die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ein entgegenstehender Wille der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Das Strafverfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
