05.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über Snapchat jugendpornografische Dateien einvernehmlich ausgetauscht zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag und im Übrigen keine tatbestandsmäßige Handlung vorlag. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.