24.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an mehreren Kindern in einer Kindertagesstätte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Anlass dieser Behauptungen war, dass die Mütter der Kinder mitbekommen hatten, dass gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien lief. Ab diesem Moment wurde die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt und aus alltäglichen Handlungen Missbrauchshandlungen durch meinen Mandanten gemacht. Diese Behauptungen konnten sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
