12.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Im Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholt. Es lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
