05.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den Willen der Anzeigenerstatterin mit seinem Glied in sie eingedrungen zu sein. Die beiden hatten sich bei der Anzeigenerstatterin zu Hause getroffen, wobei es zum Austausch gegenseitiger Intimitäten kam. Damit sei sie auch einverstanden gewesen, aber einen vaginalen Geschlechtsverkehr habe sie nicht gewollt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische sowie rechtliche Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. Auch kann er weiter Soldat bleiben.
