28.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Teilfreispruch
Dem Mandanten wurde versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen. Er soll einer Person über eine Chatplattform pornographische Bilder geschickt haben. Das Besondere an diesem Fall: der Chatpartner gab sich als Kind aus, war in Wirklichkeit jedoch ein erwachsener Mann. Durch Verhandlungsgeschick und eine sorgfältige Verteidigung konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dem Mandanten blieb damit eine belastende Hauptverhandlung erspart. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
