08.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Exfreundin mit Fake-Profilen unter falschem Namen genötigt haben, Nacktbilder von sich an ihn zu senden. Er soll damit gedroht haben, sonst andere Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mandant hinter den Profilen steckte. Nutzeranfragen bei den Social-Media-Plattformen liefen ist leere, genauso wie eine Überprüfung seines Mobiltelefons. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung an und stellte das Verfahren ein. Es gab keine Eintragung ins Führungszeugnis.
