24.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Besitz und Verbreitung jugendpornographischer Schriften vorgeworfen.  Er soll über einen Dropbox-Account einen inkriminierten Inhalt hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg habe. Es bestand kein hinreichender Tatverdacht einer Täterschaft des Mandanten. Die einzige Verbindung zum Mandanten war eine Mailadresse, die allerdings bereits mehrmals im Internet veröffentlicht wurde. Passend dazu war auch der Account unter einem anderen Namen angelegt und die Login-Daten ließen sich nicht zu dem Mandanten zurückverfolgen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts ein.