Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Verschaffen und Besitz von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz
Unserem Mandanten wurden die Verschaffung und der Besitz einer kinderpornographischen Datei vorgeworfen. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag und unter Darlegung der Gegebenheiten bei automatischer Dateispeicherung herausarbeiten, dass unser Mandant nicht schuldhaft handelte und keine Kenntnis vom Besitz einer solchen Datei hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.