13. Mai 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Besitz Kinderpornografie

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Besitz KInderpornografie

Ergebnis: Freispruch

Wo? Schöffengericht Osnabrück

 

Einen Freispruch konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz für seinen vor dem Schöffengericht Osnabrück angeklagten Mandanten erzielen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann in ihrer Anklage den Besitz dreier kinderpornographischer Bilder vorgeworfen. In einer bildbezogenen Argumentation konnte Herr Grabitz das Gericht davon überzeugen, dass es sich bei den Bildern lediglich um Präferenzbilder handelte, denen ein klar pornographischer Bezug fehlte. Ferner konnten eingedenk der geringen Menge der Dateien erfolgreich Zweifel an dem Besitzwillen des schweigenden Mandanten geschürt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.