Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz und Drittbesitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 9 Monate zur Bewährung
Wo? AG Reinbek
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte (Besitz und fünffacher Drittbesitzverschaffung) mit über 216 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.