13. Dezember 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte  

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Kleine Diashow

Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll Nacktbilder und Videos einer Mitschülerin auf dem Handy gehabt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidigerin Mayer heraus, dass dem Mandanten nicht nachgewiesen werden kann, im Besitz dieser Bilder gewesen zu sein oder diese verschickt zu haben. Es konnten keine belastenden Beweise sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Verteidigerin und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.