SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung

§ 177 StGB Abs. 6 StGB

Die Vergewaltigung ist einer der schwersten und am härtesten bestraften Vorwürfe im Sexualstrafrecht. Es geht in aller Regel um den Vorwurf des Geschlechtsverkehrs gegen den erkennbaren Willen einer Person. Welche rechtlichen Optionen bestehen für die Verteidigung, wie ist das Strafmaß und was ist bei einem Falschvorwurf zu tun?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung und wird mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei und maximal 15 Jahren bestraft.
  • Geld- und Bewährungsstrafen sind ausgeschlossen.
  • Machen Sie keine Aussage bei der Polizei und kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird.

 

Was ist eine Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung ist im deutschen Strafrecht ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB Abs. 3 oder 5 StGB. Sie liegt vor, wenn eine Person eine andere Person gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen zwingt, die mit einem Eindringen in den Körper oder einer beischlafähnlichen Handlung verbunden sind. Der Straftatbestand erfordert dabei einen sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) oder die Ausnutzung besonderer Umstände (§ 177 Abs. 2 StGB).

Im Gesetzestext heißt es zur Vergewaltigung:

„(…), wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind“.

Merkmale von Vergewaltigung:

  • Zwang gegen den Willen: Das Opfer muss erkennbar gegen die Handlung sein.
  • Körperliches Eindringen oder beischlafähnliche Handlung: Beispiele sind Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr sowie Handlungen wie das Ablecken der Geschlechtsorgane.

Nicht selten werden Fälle von Vergewaltigung angezeigt, bei denen die Frage nach dem erkennbaren entgegenstehenden Willen umstritten ist. Aussageanalysen können hier häufig Hinweise darauf geben, ob eine sexuelle Handlung einvernehmlich – auch wenn der angeblich entgegenstehende Wille nicht erkennbar – oder erzwungen war.

Gerade beim Tatvorwurf der Vergewaltigung kommt es häufig zu Falschanschuldigungen. Im Ehe- oder Beziehungsstreit, bei Sorgerechtsauseinandersetzungen und vor allem beim enttäuschten Date wird schnell aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung gemacht.

 

 

Vergewaltigung in der Ehe

Ein besonderer Fall ist die Vergewaltigung in der Ehe. Auch zwischen Ehepartnern gilt jeder sexuelle Übergriff gegen den Willen des Partners als strafbare Handlung. Dies war nicht immer so: Erst seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar und damit im deutschen Strafrecht als Verbrechen anerkannt.

Strafmaß und rechtliche Beurteilung bleiben die gleichen, wie bei jedem außerehelichen Vorwurf auch.

 

Vergewaltigung auf einem Date

In diesem Kontext taucht auch das sogenannte „Date Rape“ auf. Es sind Fälle gemeint, in denen ein sexueller Übergriff nach einem Treffen oder Date stattfindet, oft unter Vorwand eines gemeinsamen Abends.

Häufig ist es besonders schwer, zwischen einvernehmlichem Sex und erzwungenem Geschlechtsverkehr zu unterscheiden, da beide Parteien im Vorfeld möglicherweise in einem vertrauten Verhältnis standen, das Zustimmung suggeriert:

  • Situative Fehldeutung: Oft kommt es zu vermeintlichen Übergriffen, nachdem Alkohol konsumiert wurde oder sich die Parteien in einer vermeintlich sicheren Umgebung wähnt. Durch gemischte oder missverständliche Signale wird eine Zustimmung verstanden, die nicht gegeben wurde oder vorliegt.
  • Unklare Signale: Oftmals wird eine Handlung als einvernehmlich interpretiert, wobei der entgegenstehende Wille des Opfers nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

 

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung?

Tatbestand
Definition
Merkmale
Strafmaß
Sexueller Übergriff
Jede erzwungene sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person, ohne Gewaltanwendung oder Drohung
• Keine Gewalt oder Drohung erforderlich
• Ausnutzen besonderer Umstände (z.B. Hilflosigkeit)
Freiheitsstrafe: 6 Monate bis 5 Jahre
Sexuelle Nötigung
Zwingen zu sexuellen Handlungen durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzen von Hilflosigkeit
• Gewalt oder Drohung gegen das Opfer
• Keine Penetration erforderlich
Freiheitsstrafe: 1 bis 15 Jahre
Vergewaltigung
Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung mit Penetration
Eindringen in den Körper (vaginal, anal, oral) oder ähnliche erniedringende Handlungen
Freiheitsstrafe: 2 bis 15 Jahre

Diese Strafe droht beim Vorwurf der Vergewaltigung

Das Gesetz sieht in § 177 Abs. 6 StGB bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung eine Strafe von mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe bis maximal 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. . Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Tat sowie den Umständen des Einzelfalls. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.

Wer verurteilt wird, hat daher schlechte Chancen noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen, denn eine Strafe von über zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Häufig werden in Zusammenhang mit Vergewaltigung falsche Anschuldigungen getätigt. Bei Verurteilung trotz falscher Vergewaltigungsvorwürfe ist die Strafe die gleiche. Umso wichtiger ist es, dass ein fachkundiger Anwalt Ihnen zur Seite steht und für Ihre Rechte kämpft.

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister“) und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

Was tun bei einem Vergewaltigungsvorwurf?

Wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, steht Ihre Freiheit und damit alles auf dem Spiel. Unternehmen Sie diese Schritte:

 

1. Mandatierung eines spezialisierten Anwalts im Sexualstrafrecht

Bei früher Mandatierung eines spezialisierten Anwalts für Sexualstrafrecht kann in der Regel die Freiheit bewahrt und sogar eine Anklage und die damit einhergehende öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert werden. So kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung.

Das zeichnet einen guten Anwalt beim Vorwurf Vergewaltigung aus

  • Schwerpunkt im Sexualstrafrecht
  • Erfahrung mit Aussageanalysen und der Arbeit mit Aussagepsychologen
  • Bundesweite Verteidigung und Kenntnis regionaler Gerichtsentscheidungen
  • Fähigkeit, Vorladungen und Anklagen durch präzise Anträge zu verhindern

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit vielen Jahren und bundesweit als Sexualstrafrechtsexperte und Anwalt für Sexualstrafrecht gefragt. Er und sein Team können regelmäßig beim Vorwurf Vergewaltigung eine Anklage und damit eine Strafe und öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern. Dies setzt Erfahrung, Akribie und exzellente Kenntnisse im Sexualstrafrecht sowie in der Aussageanalyse voraus.

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei!

Sie wollen Ihre Unschuld beteuern, doch machen Sie bei der Polizei keine Angaben, wenn Sie einer Vergewaltigung beschuldigt werden. Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden und einer erfolgreichen Verteidigung im Weg stehen. Ein spezialisierter Anwalt wird für Sie Akteneinsicht beantragen und eine schriftliche Stellungnahme verfassen. Vorladungen können direkt nach dem ersten Gespräch abgesagt werden.

Schweigen Sie konsequent, auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ihr Anwalt wird Ihre Unschuld juristisch verteidigen.

2. Erstgespräch beim Vorwurf Vergewaltigung: So unterstützen die Fachanwälte von HT-Defensio Sie

Sollten Sie einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung ausgesetzt sein, wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns. Sie erhalten auch kurzfristig einen Termin bei unserem Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder auf Wunsch auch mit einem anderen Anwalt aus unserem sexualstrafrechtlichen Dezernat.

Für unsere Erstgespräche gilt:

  • Absolute Vertraulichkeit
  • Ersteinschätzung zu denkbaren Verteidigungsstrategien
  • Kostenloses Erstgespräch mit transparenter Aufklärung über die Kosten im Fall der Mandatierung
  • Telefonisches Erstgespräch oder Video-Call möglich

 

Unsere Erstgespräche können telefonisch, via Video-Call oder auch an unseren Standorten vereinbart werden. Im Sexualstrafrecht arbeiten wir bundesweit und können in der Regel allein durch schriftliche Anträge den Vorwurf zu Fall bringen. Reisen sind damit weder für uns noch unsere Mandanten nötig.

 

3. Akteneinsicht und Analyse

Nach der Mandatierung beantragt Ihr Anwalt Akteneinsicht. Diese zeigt, welche Beweise gegen Sie vorliegen und wie die belastende Aussage aufgebaut ist.

  • Schwachstellen in der Beweisführung werden identifiziert.
  • Aussage-gegen-Aussage-Situationen werden analysiert, um mögliche Widersprüche aufzudecken.

    Jeder Angriffspunkt wird in einer Schutzschrift herausgearbeitet. So kann eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft erzeugt werden, die in den von uns verteidigten Fällen regelmäßig dazu führt, dass keine Anklage wegen Vergewaltigung erhoben wird.

  • Bei Bedarf werden Gutachten von Aussagepsychologen eingeholt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verfügen über ein bundesweites Netzwerk an Aussagepsychologen.

 

4. Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Basierend auf der Akteneinsicht erstellen wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren Fall:

  • Ein detaillierter Antrag an die Staatsanwaltschaft wird ausgearbeitet, um die Belastung durch die Vorwürfe zu minimieren.
  • Sollte es zu einer Anklage Vergewaltigung kommen, wird die Verteidigung gezielt auf die Hauptverhandlung vorbereitet.

 

5. Vertretung vor Gericht (falls erforderlich)

Kommt es zur Verhandlung, vertritt Ihr Anwalt Sie vor Gericht. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei besonders sensiblen Fällen.
  • Präzise Beweisanträge, um die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe zu erschüttern.
  • Strategische Verhandlungsführung, um ein mildes Urteil oder einen Freispruch zu

Bundesweite Erfolgsbilanz im Sexualstrafrecht

Wir können in aller Regel durch gut begründete Schutzschriften Anklagen und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung verhindern.

In einem kürzlich erfolgreichen Fall vor dem Amtsgericht Plön konnte Dr. Hennig abermals seine Expertise unter Beweis stellen. Unser Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert, wobei nicht nur der Verlust seiner Freiheit, sondern auch weitreichende rufschädigende Folgen drohten.

Durch die engagierte Verteidigung und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, konnte eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. Dieser Erfolg wurde von der SHZ (Schleswig-Holsteinische Zeitung) aufgegriffen und in einem spannenden Artikel dokumentiert: „Vergewaltigungsprozess in Plön: Überraschendes Urteil nach Aussage unter Tränen“ ein Artikel von Jan Melchior Bonacker, 17.10.2023, SHZ.

 

Anklage wegen Vergewaltigung

Sollte schon eine Anklage wegen Vergewaltigung vorliegen, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an uns wenden. Auch jetzt kann man noch im Einzelfall eine öffentliche Gerichtsverhandlung abwenden oder vor Gericht für einen Freispruch kämpfen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seinem Team gelingt dies bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen regelmäßig. Häufig kann ein aussagepsychologisches Gutachten die Anklage zu Fall bringen.

FAQ

Was kann ich tun bei einem Vorwurf der Vergewaltigung?

Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht. Bei unserem Anwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig bekommen Sie beim Vorwurf der Vergewaltigung schnell und unkompliziert ein Erstgespräch.

Was passiert bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung?

Nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei sichert Beweise und nimmt die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und möglicher Zeugen auf. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und sollte frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschalten, der Akteneinsicht beantragt und eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Je nach Beweislage kann das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben werden.

Was ist eine Vergewaltigung?

Als Vergewaltigung gilt der Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners, in der Regel verbunden mit einem Eindringen in den Körper.

Wie hoch ist die Strafe bei Vergewaltigung?

Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren (§ 177 StGB). Die genaue Strafhöhe richtet sich nach der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls. Bewährungsstrafen sind ausgeschlossen, da die Mindeststrafe bei zwei Jahren liegt.

Was kann ich tun bei einer Vorladung wegen Vergewaltigung?

Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht und tätigen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei.

Wann ist Vergewaltigung verjährt?

Vergewaltigung verjährt grundsätzlich erst nach 20 Jahren. Diese Frist beginnt jedoch erst wenn die anzeigenerstattende Person das 30. Lebensjahres vollendet. In manchen Fällen kann die Verjährung pausieren oder unterbrochen werden, wodurch sich die Frist verlängert. Ob ein Vorwurf verjährt ist, hängt von den genauen Umständen ab und sollte von einem Fachanwalt geprüft werden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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