Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, während des abendlichen Vorlesens sexuelle Handlungen an seiner Stieftochter im Alter von ungefähr 7 bis 11 Jahren vorgenommen zu haben.
Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten die Unglaubhaftigkeit der Aussage der unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten. Die weiteren Beweismittel waren ebenfalls unergiebig. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.