17. Juni 2021 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Kinderfotos im Internet

Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Verbreiten, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb sowie der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Er wurde damit konfrontiert, derartige Fotos auf einer Internetplattform hochgeladen zu haben. Bei diesem Vorwurf droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, nach neuer Rechtslage eine Mindeststrafe von einem Jahr. Strafverteidiger Göttert konnte mit einer gut begründeten Schutzschrift die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf unglücklichen Zufällen beruht, aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.