Strafverfahren gegen Beamte

Unser Verteidigerteam ist seit Jahren auch auf die Strafverteidigung von Beamten spezialisiert.

Auch das kleinste Strafverfahren kann – wenn es sich gegen Beamte richtet – weitreichende Folgen haben. Nicht nur die Mitteilung an den Dienstherren oder eine etwaige Beförderungssperre, sondern auch der Verlust des Beamtenstatus und damit des Arbeitsplatzes drohen. Diese weitreichenden Konsequenzen drohen unabhängig davon, ob die vorgeworfene Straftat im Dienst oder außer Dienst begangen wurde.

Warum ist für Beamte ein Strafverfahren besonders bedrohlich?

Für Beamte steht bei der Einleitung eines Strafverfahrens viel auf dem Spiel.

 

  • Jede Strafe wird im sog. Bundeszentralregister eingetragen. Dies gilt auch für kleine Geldstrafen. Im Führungszeugnis, das jeder Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft einsehen kann, werden nur Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen eingetragen. Für Beamte ist jedoch nicht das Führungszeugnis, sondern das Bundeszentralregister maßgeblich, denn in dieses können oberste Landes- und Bundesbehörden (also der Dienstherr) Einblick nehmen.

  • Auch wenn Straftaten außer Dienst begangen werden, gibt es zahlreiche Mitteilungspflichten der Staatsanwaltschaft an den Dienstherren.

  • Erfährt der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder gar einer rechtskräftigen Verurteilung, drohen neben den unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen beamtenrechtliche Folgen wie der Verlust des Beamtenstatus.

  • Zahlreiche Sondertatbestände sind für Straftaten durch Beamte geschaffen worden und besonders hart sanktioniert (z.B. Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt).

  • Sobald die Strafverfolgungsbehörden über den Beamtenstatus Kenntnis erlangen, ist ein besonders hartnäckiges Aufklärungsinteresse zu verzeichnen. Dies ist sogar gesetzgeberisch verankert.

Was tun bei Strafverfahren gegen Beamte?

Gerade als Beamter sollten Sie, sobald Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, wie jeder andere auch, von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Ein Schweigen darf niemals gegen Sie gewertet werden.

Ein auf das Strafrecht spezialisierte Strafverteidiger, der idealerweise besondere Erfahrung bei der Verteidigung von Beamten aufweist, kann für Sie zunächst Akteneinsicht beantragen. Nach Gewährung von Akteneinsicht ist gerade bei Beamten alles daran zu setzen, durch gut begründete schriftliche Anträge, die Einstellung zu erwirken. Eine öffentliche Gerichtsverhandlung ist unabhängig vom Ausgang zu verhindern, denn spätestens jetzt wird der Dienstherr über das Strafverfahren informiert.

Verhältnis Strafverfahren / Disziplinarverfahren

Der Beamte hat bei einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren in aller Regel mit einem weiteren Verfahren, dem Disziplinarverfahren, zu kämpfen. Allerdings kann dieses Verfahren in aller Regel erfolgreich und problemlos erledigt werden, wenn das Strafverfahren zur Einstellung gebracht wird. Dabei sind im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Verteidigung gerichtet auf Einstellung des Strafverfahrens allerdings zahlreiche Besonderheiten mit Blick auf den Beamtenstatus und das laufende oder drohende Disziplinarverfahren zu beachten.

 

Langjährige Expertise bei der Verteidigung von Beamten im Strafverfahren

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie ihr Verteidigerteam verfügen über eine besondere Spezialisierung und langjährige Erfahrung bei der Verteidigung von Beamten.

Anwalt für Strafrecht Dr. Hennig: Wir haben in den letzten Jahren eine große Anzahl von Lehrern, Polizisten Soldaten und sogar schon einige Richter erfolgreich im Strafverfahren verteidigt. Mit einem gut begründeten Einstellungsantrag können wir vielfach die Einstellung des Strafverfahrens erwirken und damit auch disziplinarrechtliche Konsequenzen abwenden.

Dies beste Ausgangslage für ein etwaiges disziplinarrechtliches Verfahren ist ein eingestelltes Strafverfahren.

 

Besonderheiten für Soldaten: Wehrstrafrecht

Bei Soldaten sind neben den generellen Besonderheiten bei Strafverfahren gegen Beamte die Besonderheiten des Wehrstrafrechts zu beachten. Hier gilt es zu verhindern, dass im wehrstrafrechtlichen Verfahren Aussagen gemacht werden, die im anschließenden Strafverfahren, ungünstig wirken.

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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