von: Lisa Maslanka
Dem Mandanten wurde eine vorsätzliche Körperverletzung mit weitreichenden Folgen (Kieferbruch, 3 Monate nur flüssige Nahrung) vorgeworfen. Anwalt für Strafrecht Dr. Hennig begründete nach Verlesung der Anklageschrift, dass der Mandant in Notwehr handelte oder zumindest aufgrund der Agitation des Geschädigten von einem Angriff durch diesen ausgehen musste (sog. schuldbefreiender Erlaubnistatbestandsirrtum oder auch Putativnotwehr). In der anschließenden Befragung des Geschädigten, der zugleich der Hauptbelastungszeuge war, verfestigte sich der Eindruck, dass dieser sein Verhalten im Vorfeld herunter zu spielen versuchte. Anschließend fand ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft statt.
Einstellung des Verfahrens
Dr. Hennig setzte dabei eine Einstellung auf Kosten der Landeskasse ohne jede Sanktion durch. Eine Eintragung im Führungszeugnis findet damit ebenfalls nicht statt. Der Mandant verließ glücklich den Gerichtsaal. Das Strafverfahren ist erfolgreich abgeschlossen.