von: Lisa Maslanka
Der Mandantin wurde in einem komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren am Landgericht Stade Beihilfe zu einem Millionenbetrug vorgeworfen. Unmittelbar nach der Anklageverlesung legte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem sogenannten Opening Statement (Gegenrede zur Anklage) ausführlich dar, dass seine Mandantin zu Unrecht mit einem Strafverfahren überzogen wird.
Mehrere intensive Verhandlungstage
Nach 12 Hauptverhandlungstagen und zahlreichen Zeugenvernehmungen konnte das von Beginn an durch die Verteidigung anvisierte Ziel erhärtet werden. Allenfalls war die Mandantin Randfigur, die sich jedoch zu keinem Zeitpunkt selbst bereicherte. Nach immer wieder heftigen prozessualen Gefechten mit dem Verteidiger des Hauptangeklagten, der die Schuld auf unsere Mandantschaft abzuwälzen versuchte sowie zahlreichen Streitigkeiten mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft, gaben sich die Strafverfolgungsorgane schließlich geschlagen und boten kleinmütig die Einstellung an. Obwohl auch ein Freispruch greifbar war, entschied sich die Mandantin für eine Einstellung, um nicht länger am Verfahren, das gegen weitere Beteiligte fortgesetzt wird, teilnehmen zu müssen. Eine solche Einstellung führt nicht zur Eintragung im Führungszeugnis oder im Zentralregister. Die überglückliche und erleichterte Mandantin verließ damit den Gerichtssaal ohne Strafe.