4. Juli 2018

Freispruch im Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkon­trollgesetz

HT-Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Albrecht konnte am Amtsgericht Einbeck einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken. Angeklagt war der Vorwurf des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz. Konkret warf man seinem Mandanten vor, verbotene Munition besessen und über Kriegswaffen die tatsächliche Gewalt ausgeübt zu haben. Es solle in seiner ehemaligen Wohnung – so die Anklage – nach dessen Auszug Munition in erheblicher Menge gefunden worden sein. Ob, wo und von wem diese Munition gefunden wurde, war vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Hauptverfahren streitig.

Bereits im Ermittlungsverfahren wurde durch zwei sehr ausführliche schriftliche Anträge dargelegt, dass die Zeugenaussagen teilweise Belastungstendenzen aufgrund mietrechtlicher Auseinandersetzungen aufwiesen und zudem von erheblichen Widersprüchen geprägt waren. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Auch der zuständige Richter am Amtsgericht Einbeck folgte einem umfangreichen Antrag auf Nichteröffnung nicht und eröffnete das Hauptverfahren.

 

Ergebnis der Hauptverhandlung:

 

In der Hauptverhandlung bestätigte sich der Verdacht erwartungsgemäß nicht. Sämtliche Zeugen wurden erneut vernommen. Ihre Aussagen waren auch hier geprägt von Widersprüchen zu ihren vormaligen Zeugenaussagen und divergierten wesentlichen Punkten auch untereinander. Dies legte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht offen. In der Folge entfernten sich einige Zeugen teilweise lautstark aus dem Gerichtssaal.

In seinem Plädoyer kritisierte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den Richter mit der gebotenen Schärfe:

„Bei gebotener Objektivität, sowohl im Ermittlungs- als auch im Zwischenverfahren, wäre eine Einstellung bzw. Nichteröffnung das einzig richtige Vorgehen gewesen. Das vorliegende Verfahren ist ein Paradebeispiel für die Voreingenommenheit von Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Erwartung, sämtliche Zeugen könnten neue Erkenntnisse liefern, obwohl deren Aussagen bereits im Ermittlungsverfahren unglaubhaft und widersprüchlich waren, ist geradezu grotesk. Zudem beansprucht ein Verfahren wie dieses nicht nur alle Beteiligten, sondern auch den Steuerzahler!“

 

Urteil: Freispruch

 

Dieser Argumentation folgte am Ende auch das Gericht und sprach den Angeklagten frei.