STRAFRECHT

Illegales Glücksspiel – was tun bei einer Vorladung?

§ 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

Wenn Sie eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels erhalten haben, bedeutet das, dass Sie von den Ermittlungsbehörden verdächtigt werden, an einem unerlaubten Glücksspiel teilgenommen oder ein solches organisiert zu haben. Dies stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar und wird gemäß § 284 StGB strafrechtlich verfolgt. Bereits die Teilnahme an einem privaten Pokerabend oder Glücksspiele auf Online-Plattformen können als illegales Glücksspiel gewertet werden.

Wir stehen Ihnen im Strafverfahren mit Engagement und Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch mit uns.

 

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Was ist illegales Glücksspiel?

Illegales Glücksspiel liegt vor, wenn ein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet oder daran teilgenommen wird. Glücksspiel ist dabei definiert als ein Spiel, bei dem die Entscheidung über den Gewinn ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt und der Teilnehmer einen Einsatz leisten muss.

 

Welche Strafen drohen bei illegalem Glücksspiel?

Die Strafe für illegales Glücksspiel richtet sich nach den Umständen der Tat. Grundsätzlich sieht das Strafgesetzbuch (§ 284 StGB) folgende Strafen vor:

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei gewerbsmäßiger Durchführung oder der Beteiligung an organisierten Strukturen, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Zudem können weitere rechtliche Konsequenzen drohen, wie die Einziehung von Gewinnen oder Gegenständen, die mit der Straftat in Verbindung stehen.

 

Wie sollten Sie nach einer Vorladung wegen illegalen Glücksspiels vorgehen?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen illegalen Glücksspiels erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen. In aller Regel können wir beim Vorwurf „illegales Glücksspiel“ durch eine gut begründete Schutzschrift eine Bestrafung und eine Eintragung im Führungszeugnis ohne Gerichtsverhandlung verhindern.

Hier sind einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten:

  1. Keine Aussage ohne Anwalt

Auch wenn Sie glauben, unschuldig zu sein oder die Situation aufklären zu können, sollten Sie keine voreiligen Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Jegliche Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden. Sprechen Sie daher immer zuerst mit einem Anwalt für Strafrecht.

  1. Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger

Ein Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Bereich des illegalen Glücksspiels kann die Ermittlungsakte einsehen und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Er kann einschätzen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben werden sollte und Sie vor weiteren rechtlichen Schritten schützen.

  1. Kontaktaufnahme mit der Kanzlei

Wenn Sie eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine kompetente und engagierte Verteidigung. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen strafrechtlichen Fragen zur Seite und setzt sich dafür ein, Ihre Rechte zu schützen.

 

Strafverteidigung beim Vorwurf einer Illegales Glücksspiel – Was Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team auszeichnet:

  • Erfahrene Fachanwälte für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung
  • Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger bundesweit
  • Bundesweit gefragte Experten im Strafrecht
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

 

Unser oberstes Ziel für unsere Mandanten lautet: Keine Strafe, keine öffentliche Gerichtsverhandlung, keine Eintragung im Führungszeugnis. Wir stehen an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin mit einem unserer Experten im Strafrecht.

 

Anklage Illegales Glücksspiel erhalten – jetzt Termin vereinbaren

Eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels ist eine ernste Angelegenheit. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt beraten, um unnötige Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister“) und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

FAQ

Was zählt als illegales Glücksspiel?

Illegales Glücksspiel liegt vor, wenn ein Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung durchgeführt wird. Dies umfasst Spiele, bei denen der Gewinn hauptsächlich vom Zufall abhängt und ein Einsatz erforderlich ist, wie z. B. Online-Casinos, private Pokerturniere oder Sportwetten ohne Lizenz.

Welche Strafen drohen bei illegalem Glücksspiel?

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. In besonders schweren Fällen, z. B. bei gewerbsmäßigem Glücksspiel, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen. Zudem können Gewinne und andere Gegenstände eingezogen werden.

Wie sollte ich mich bei einer Vorladung wegen illegalen Glücksspiels verhalten?

Machen Sie keine Aussagen gegenüber den Behörden, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Situation bewerten, die Ermittlungsakte einsehen und die beste Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
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