Was passiert, wenn Ihnen als Beamter eine Straftat vorgeworfen wird?
Defensio Strafverteidiger – an Ihrer Seite in Strafverfahren gegen Beamte
Schnell zum Inhalt:
Auch das kleinste Strafverfahren kann – wenn es sich gegen Beamte richtet – weitreichende Folgen haben.
Nicht nur die Mitteilung an den Dienstherren oder eine etwaige Beförderungssperre, sondern auch der Verlust des Beamtenstatus und damit des Arbeitsplatzes drohen. Diese weitreichenden Konsequenzen drohen unabhängig davon, ob die vorgeworfene Straftat im Dienst oder außer Dienst begangen wurde.
Warum ist für Beamte ein Strafverfahren besonders bedrohlich?
Für Beamte steht bei der Einleitung eines Strafverfahrens viel auf dem Spiel.
Besonders das höhere öffentliche Interesse an der Integrität von Beamten sowie die besondere Verantwortung, die Beamte im Dienst haben, machen das Verfahren oft noch komplexer. Neben den generell bei einem Strafverfahren möglichen Strafen, müssen Beamte einzigartige Folgen berücksichtigen:
- Eintrag im Bundeszentralregister: Jede Strafe eines Beamten wird im sog. Bundeszentralregister eingetragen. Dies gilt auch für kleine Geldstrafen. Für Beamte ist nicht das Führungszeugnis, sondern das Bundeszentralregister maßgeblich, denn in dieses können oberste Landes- und Bundesbehörden (also der Dienstherr) Einblick nehmen.
- Das Vergehen wird dem Dienstherrn mitgeteilt: Auch wenn Straftaten außer Dienst begangen werden, gibt es zahlreiche Mitteilungspflichten der Staatsanwaltschaft an den Dienstherren.
- Möglicher Verlust des Beamtenstatus: Erfährt der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder gar einer rechtskräftigen Verurteilung, drohen neben den unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen beamtenrechtliche Folgen wie der Verlust des Beamtenstatus.
- Sondertatbestände: Zahlreiche Sondertatbestände sind für Straftaten durch Beamte geschaffen worden und besonders hart sanktioniert (z. Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt).
- Stärkeres Aufklärungsinteresse: Sobald die Strafverfolgungsbehörden über den Beamtenstatus Kenntnis erlangen, ist ein besonders hartnäckiges Aufklärungsinteresse zu verzeichnen. Dies ist sogar gesetzgeberisch verankert.
Bei welchen Straftaten verliert man den Beamtenstatus?
Nicht jede Straftat führt zum Verlust des Beamtenstatus, aber es gibt klare Kriterien, wann ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entfernt werden kann. Dabei spielen die Schwere des Vergehens und die Umstände des Verfahrens eine wichtige Rolle.
In vielen Fällen entscheidet der Dienstherr über das weitere Vorgehen und darüber, ob eine Disziplinarmaßnahme oder sogar eine Entlassung aus dem Dienst erforderlich ist. Es gibt aber auch Straftaten, bei denen der Verlust des Beamtenstatus nahezu unausweichlich ist. Einige Beispiele, bei denen der Beamtenstatus gefährdet ist:
- Korruption und Bestechlichkeit: Bei einer Verurteilung wegen Bestechung oder Korruption, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes, droht der Verlust des Beamtenstatus.
- Sexuelle Übergriffe: Delikte wie sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe führen nicht nur zu strafrechtlichen Konsequenzen, sondern in der Regel auch zum Verlust des Beamtenstatus.
- Drogendelikte: Der Besitz oder Handel von Drogen kann bei Beamten dazu führen, dass das Vertrauen in die Integrität des Beamten schwer erschüttert wird – eine Voraussetzung für den Verlust des Beamtenstatus.
Beamtenstatus verlieren: Aus diesen Gründen kann es passieren
Der Verlust des Beamtenstatus kann aus verschiedenen Gründen eintreten, die meist mit der Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Beamten im öffentlichen Dienst zusammenhängen. Die häufigsten Gründe sind:
- Verletzung der Neutralitätspflicht: Politische Aktivitäten oder eine Gesinnung, die mit den Grundwerten des öffentlichen Dienstes unvereinbar sind.
- Dienstvergehen: Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beamten stehen oder das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung erschüttern.
- Strafgerichtliche Verurteilung: Vor allem bei schweren Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eine mögliche Folge.
Was tun bei Strafverfahren gegen Beamte?
Gerade als Beamter sollten Sie, sobald Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, wie jeder andere auch, von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Ein Schweigen darf niemals gegen Sie gewertet werden.
Ziehen Sie einen Anwalt hinzu! Dieser kann folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
- Schnell aktiv werden: Im Falle einer vorgeworfenen Straftat eines Beamten muss schnell gehandelt werden, um nicht nur das strafrechtliche Verfahren, sondern auch das Disziplinarverfahren abzuwehren.
- Akteneinsicht beantragen: Sie müssen wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. Ihr Anwalt, der idealerweise besondere Erfahrung bei der Verteidigung von Beamten aufweist, beantragt für Sie Akteneinsicht.
- Einstellung erwirken: Durch gut begründete schriftliche Anträge sollte gerade bei Beamten die Einstellung des Verfahrens das Ziel sein. Eine öffentliche Gerichtsverhandlung ist unabhängig vom Ausgang zu verhindern, denn spätestens jetzt wird der Dienstherr über das Strafverfahren informiert.
Ein Anwalt kann sicherstellen, dass keine unzulässigen oder schädlichen Informationen in das Führungszeugnis des Beamten gelangen, das im Fall einer Verurteilung Auswirkungen auf seine berufliche Zukunft haben könnte.
Wie ist der Ablauf eines Strafverfahrens gegen Beamte?
Der Ablauf eines Strafverfahrens gegen Beamte unterscheidet sich nicht wesentlich von dem eines normalen Strafverfahrens, es gibt jedoch einige Besonderheiten, die im Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis zu beachten sind. Grundsätzlich durchläuft ein Strafverfahren diese üblichen Phasen:
- Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. In diesem Stadium wird auch geprüft, ob und inwieweit die Straftat den Beamtenstatus gefährdet. Liegt der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung vor, kann auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
- Anklageerhebung: Liegen genügend Beweise vor, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Für Beamte ist in diesem Stadium besonders wichtig, dass die Anklage auch die Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis und den Beamtenstatus berücksichtigt.
- Hauptverhandlung (Gerichtsverfahren): In der Hauptverhandlung wird entschieden, ob der Beamte schuldig ist und welche Strafe zu verhängen ist.
→ Hier wird auch geprüft, ob das Verhalten des Beamten zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann.
→ Außerdem kann eine Verurteilung zu negativen Einträgen im Führungszeugnis führen, die langfristige berufliche Konsequenzen nach sich ziehen können. - Urteil und Vollstreckung: Nach der Urteilsverkündung erfolgt die Vollstreckung des Urteils. Bei Beamten kann dies die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bedeuten, wenn der Verlust des Beamtenstatus entschieden
Besonderheit im Beamtenverhältnis: Das Disziplinarverfahren
Der Beamte hat bei einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren in aller Regel mit einem weiteren Verfahren, dem Disziplinarverfahren, zu kämpfen.
Strafverfahren | Disziplinarverfahren | |
Einleitung | Durch die Staatsanwaltschaft | Durch den Dienstherrn |
Ziel des Verfahrens |
· Feststellung der Schuld · ggf. Verhängung einer Strafe |
· Feststellung von Dienstvergehen · ggf. Disziplinarmaßnahme |
Verfahrensträger | Staatsanwaltschaft und Gericht | Dienstherr und Disziplinarkammer |
Mögliche Maßnahmen | Strafmaß (z. B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe) | Disziplinarmaßnahmen (z. B. Verwarnung, Geldbuße, Entlassung) |
Ein Disziplinarverfahren kann auch ohne strafrechtliche Verurteilung eingeleitet werden. Ist jedoch ein Strafverfahren gegen einen Beamten eingeleitet worden, so wird in der Regel auch ein Disziplinarverfahren eröffnet, wenn sich das strafbare Verhalten des Beamten auf sein Dienstverhältnis auswirkt. Der Dienstherr hat hierbei die Möglichkeit, das Disziplinarverfahren unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens durchzuführen.
In der Regel kann ein Disziplinarverfahren aber erfolgreich und problemlos erledigt werden, wenn das Strafverfahren zur Einstellung gebracht wird. Dabei sind im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Verteidigung – gerichtet auf Einstellung des Strafverfahrens – allerdings zahlreiche Besonderheiten mit Blick auf den Beamtenstatus und das laufende oder drohende Disziplinarverfahren zu beachten. Ein erfahrener Anwalt kennt diese Besonderheiten und wahrt mit Ihnen Ihren Beamtenstatus.
Der Verlust des Beamtenverhältnisses ist nicht Folge des Strafverfahrens, sondern des Disziplinarverfahrens. Dies bedeutet auch, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ebenfalls in Fällen erfolgen kann, in denen kein Strafverfahren gegen den Beamten anhängig ist.
Langjährige Expertise bei der Verteidigung von Beamten im Strafverfahren
Die Verteidigung von Beamten in Strafverfahren erfordert besondere Fachkenntnisse und ein tiefes Verständnis des Beamtenstrafrechts sowie der spezifischen Risiken, die mit einem Strafverfahren verbunden sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt, der die Interessen eines Beamten vertritt, sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:
- Expertise im Beamtenstrafrecht
- Verständnis für die Auswirkungen auf den Beamtenstatus
- Kenntnis des Disziplinarverfahrens
- Verschwiegenheit und Integrität
- Strategische Planung
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie ihr Verteidigerteam verfügen über eine besondere Spezialisierung und langjährige Erfahrung bei der Verteidigung von Beamten.
Anwalt für Strafrecht Dr. Hennig: „Wir haben in den letzten Jahren eine große Anzahl von Lehrern, Polizisten Soldaten und sogar schon einige Richter erfolgreich im Strafverfahren verteidigt. Mit einem gut begründeten Einstellungsantrag können wir vielfach die Einstellung des Strafverfahrens erwirken und damit auch disziplinarrechtliche Konsequenzen abwenden.“
Dies beste Ausgangslage für ein etwaiges disziplinarrechtliches Verfahren ist ein eingestelltes Strafverfahren.
Besonderheiten für Soldaten: Wehrstrafrecht
Das Wehrstrafrecht unterscheidet sich in mehreren wichtigen Punkten von zivilen Strafverfahren. Es betrifft ausschließlich Soldaten und regelt strafbare Handlungen, die mit der militärischen Disziplin und den besonderen Pflichten im Dienst zusammenhängen. Ein Soldat kann für Verstöße gegen das Wehrstrafgesetz (WStGB) wie „Wehrkraftzersetzung“ oder „Verweigerung des Militärdienstes“ strafrechtlich verfolgt werden.
Unterschiede zwischen Wehstrafrecht und zivilem Strafrecht:
Wesentliche Unterschiede zum zivilen Strafrecht sind mitunter die folgenden:
- Militärische Disziplin: Soldaten unterliegen einer strengeren Disziplin und speziellen Vorschriften, die über das allgemeine Strafrecht hinausgehen.
- Wehrstrafgesetzbuch: Bestimmte Straftaten, die dem Berufsbild einzigartig sind (wie B. „Wehrkraftzersetzung“), sind nur im Wehrstrafrecht geregelt.
- Spezielle Militärgerichte: Verfahren werden in militärischen Strafgerichten geführt, die oft andere Zuständigkeiten und Verfahrensweisen haben.
- Dienstrechtliche Konsequenzen: Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch dienstrechtliche Maßnahmen wie die Entlassung aus dem Militärdienst drohen.
Im Wehrstrafrecht spielen neben den strafrechtlichen Aspekten auch die Auswirkungen auf die militärische Karriere eine entscheidende Rolle. Soldaten sollten sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung holen, um sowohl ihre strafrechtliche als auch dienstrechtliche Situation zu optimieren.
Hier gilt es zu verhindern, dass im wehrstrafrechtlichen Verfahren Aussagen gemacht werden, die im anschließenden Strafverfahren, ungünstig wirken.
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FAQ
Was passiert, wenn ein Beamter eine Straftat begeht?
Wenn ein Beamter eine Straftat begeht, kann dies strafrechtliche Folgen haben und es kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, das bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann.
Bei welcher Strafe wird ein Beamter entlassen?
Ein Beamter kann aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird oder wenn er schwere Dienstvergehen begangen hat, die das Vertrauen in seine Integrität zerstören.
Können Beamte verklagt werden?
Ja, Beamte können sowohl privat als auch dienstlich verklagt werden, wobei in dienstlichen Angelegenheiten häufig der Dienstherr die Verantwortung trägt.
Muss ein Beamter eine Straftat melden?
Ein Beamter ist grundsätzlich verpflichtet, Straftaten, die im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit stehen, zu melden, um seine Pflichten gegenüber dem Dienstherrn und der Öffentlichkeit zu wahren.