INTERNETSTRAFRECHT
Verteidigungschancen im Internetstrafrecht
Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
Schnell zum Inhalt:
Aufgrund zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen und der schnellen Entwicklung des Internets sind die Verteidigungschancen im Internetstrafrecht häufig gut. Allerdings ist zwingende Voraussetzung, dass der Verteidiger mit technischen Fragen, aber auch der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut ist.
Viele Gerichte und Staatsanwaltschaften lassen sich mit überzeugender Argumentation in der Hauptverhandlung zu einem Freispruch bzw. im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts überzeugen. Anknüpfungspunkt ist in vielen Fällen die konkrete Nutzung des jeweiligen Computers.
Auch können Beweise bei E-Mail-Beschlagnahmen auf dem Server oder der Festplatte rechtswidrig erlangt worden sein. Dann müssen Beweisverwertungsverbote möglichst früh im Verfahren durch einen im Internetstrafrecht versierten Verteidiger geltend gemacht werden.
Gern können Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit an Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Fachanwalt für Strafrecht Albrecht wenden. Wir vertreten unsere Mandanten an unseren Standorten bundesweit.
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Themenübersicht Internetstrafrecht
- Welche Straftaten fallen unter das Internetstrafrecht?
- Was tun beim Vorwurf einer Internetstraftat?
- Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
- Vorwurf Warenbetrug: Was tun?