INTERNETSTRAFRECHT

Verteidigungschancen im Internetstrafrecht

Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?

Aufgrund zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen und der schnellen Entwicklung des Internets sind die Verteidigungschancen im Internetstrafrecht häufig gut. Allerdings ist zwingende Voraussetzung, dass der Verteidiger mit technischen Fragen, aber auch der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut ist.

Viele Gerichte und Staatsanwaltschaften lassen sich mit überzeugender Argumentation in der Hauptverhandlung zu einem Freispruch bzw. im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts überzeugen. Anknüpfungspunkt ist in vielen Fällen die konkrete Nutzung des jeweiligen Computers.

 

 

Auch können Beweise bei E-Mail-Beschlagnahmen auf dem Server oder der Festplatte rechtswidrig erlangt worden sein. Dann müssen Beweisverwertungsverbote möglichst früh im Verfahren durch einen im Internetstrafrecht versierten Verteidiger geltend gemacht werden.

Gern können Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit an Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Fachanwalt für Strafrecht Albrecht wenden. Wir vertreten unsere Mandanten an unseren Standorten bundesweit.

 

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Themenübersicht Internetstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
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