Drogentherapie als Chance
Sofern Mandanten selbst Drogenkonsumenten sind und ihr Lebensalltag durch die Sucht nach berauschenden Mitteln bestimmt ist, sollte eine Drogentherapie in Erwägung gezogen werden. Das Team um Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht sind Ihnen – sofern gewünscht – gerne bei der Suche nach einer geeigneten Therapieeinrichtung oder durch Vermittlung einer Beratungsstelle behilflich.
Gemäß § 35 BtMG kann im Absolvieren einer Drogentherapie auch eine Chance hinsichtlich gegen Sie geführter Strafverfahren wegen Drogenbesitz oder Drogenhandel liegen: In vielen Fällen kann sie auch verhindern, dass Sie eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Auf diese Weise kann die Vermeidung einer Haftstrafe mit der Chance auf ein Leben ohne Sucht verbunden werden.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs kann nach Akteneinsicht erörtert werden, ob diese Option in Ihrem konkreten Fall denkbar ist.