BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT

Drogentherapie als Chance

Sofern Mandanten selbst Drogenkonsumenten sind und ihr Lebensalltag durch die Sucht nach berauschenden Mitteln bestimmt ist, sollte eine Drogentherapie in Erwägung gezogen werden. Das Team um Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht sind Ihnen – sofern gewünscht – gerne bei der Suche nach einer geeigneten Therapieeinrichtung oder durch Vermittlung einer Beratungsstelle behilflich.

Gemäß § 35 BtMG kann im Absolvieren einer Drogentherapie auch eine Chance hinsichtlich gegen Sie geführter Strafverfahren wegen Drogenbesitz oder Drogenhandel liegen: In vielen Fällen kann sie auch verhindern, dass Sie eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Auf diese Weise kann die Vermeidung einer Haftstrafe mit der Chance auf ein Leben ohne Sucht verbunden werden.

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs kann nach Akteneinsicht erörtert werden, ob diese Option in Ihrem konkreten Fall denkbar ist.

Themenübersicht Betäubungsmittelstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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