BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT

Expertise in Betäubungsmittelstrafsachen

Die anwaltliche Vertretung gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren sollten Sie einem Spezialisten überlassen. Zwar ist es juristischen Laien oftmals schwer, einen auf dem Gebiet des Strafrechts kompetenten Fachmann auszumachen, dennoch gibt es einige objektive Indizien, anhand derer Sie die zu erwartende Qualität der anwaltlichen Beratung abschätzen können. Zum einen können gute Examensnoten und ein Fachanwaltstitel für den jeweiligen Rechtsanwalt sprechen. Zum anderen sind Bewertungen auf einschlägigen Internetplattformen meist Indikator dafür, wie erfahren der Strafverteidiger ist.

Unserer Strafverteidiger sind bundesweit ausschließlich im Strafrecht tätig. Das drogenstrafrechtliche Dezernat leitet Strafverteidiger Christian Albrecht. Er und sein Team stehen Ihnen bundesweit in kleinen und großen drogenstrafrechtlichen Verfahren zur Seite. Jahrelange Erfahrung, Expertise und erfolgreiche Verteidigung auch in sogenannten „Plantagenverfahren“ zeichnen die Arbeit des Verteidigerteams aus.

Zahlreiche Verfahren wegen Drogenhandel und Drogenbesitz konnten allein durch schriftliche Anträge an die Staatsanwaltschaft erfolgreich zur Einstellung gebracht werden.

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen Termin an unseren Standorten oder aber eine vertrauliche Videoberatung.

Themenübersicht Betäubungsmittelstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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