1. April 2020

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erwirkt Einstellung mangels Tatverdacht beim Vorwurf der Unfallflucht

Unser Mandant erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen Fahrerflucht, genauer unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Er wies den Vorwurf von sich und wendete sich hilfesuchend an die Strafrechtskanzlei H/T Dr. Hennig & Thum. Umgehend erhielt er einen Termin bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig. Der Vorladungstermin wurde abgesagt und Akteneinsicht beantragt.

 

Vorwurf: Fahrerflucht

Die Ermittlungsbehörden warfen unserem Mandanten vor, er habe beim Rückwärtsfahren seine ihm obliegende besondere Sorgfalt außer Acht gelassen. Es sei zu einem Unfall gekommen und er habe sich unerlaubt entfernt. Der Vorwurf kam für ihn aus heiterem Himmel, da der Mandant den mutmaßlichen Unfall selbst nicht mitbekommen hatte und im Übrigen zur fraglichen Zeit nicht am Tatort gewesen sei.

Nach Akteneinsicht analysierten wir das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen und traten diesen entgegen. In einer Schutzschrift legten wir dar, dass ein Tatnachweis nicht zu führen ist. Insbesondere passte die Täterbeschreibung der einzigen Zeugin nicht auf den Mandanten und das Schadensbild am Fahrzeug. Der Antrag wurde mit dem Mandanten abgestimmt und an die Staatsanwaltschaft geschickt.

 

Erfolg: Die Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein. Unser Mandant ist sehr froh darüber, dass ihm ein Eintrag im Zentralregister und eine Geldstrafe erspart geblieben sind.