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Unsere Leidenschaft ist Strafverteidigung.

HT Strafverteidiger-Erfolge

Defensio-Erfolge

Verbotene Chatinhalte?

Anhand eines Chatverlaufes mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten, bestanden für die Ermittlungsbehörden tatsächliche Anhaltspunkte für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Schriften durch unseren Mandanten.

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Bedrohung nicht nachweisbar

Nach Akteneinsicht haben wir im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift begründet, dass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen war.

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Staatsanwaltschaft Kiel stellt auf Antrag von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Verfahren wegen Verdachts des Verbreitens, Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften ein.

Anhand eines Chatverlaufes mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten bestanden für die Ermittlungsbehörden tatsächliche Anhaltspunkte für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Schriften – gemeint sind Bilder – durch...

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Kinderfotos im Internet

Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Verbreiten, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb sowie der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.

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