08.07.2025
WO? Amtsgericht Neu-Ulm
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Gefährliche Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandant wurde wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll seiner Ex-Ehefrau mit der Tasche seiner Tochter auf den Kopf geschlagen und diese dabei beleidigt haben. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht überzeugen, dass keinerlei gefährliches Werkzeug in der Tasche gewesen ist und der Tatvorwurf der Beleidigung – wenn überhaupt – wechselseitig begangen wurde. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens ohne Geldauflage und Erstattung der notwendigen Auslagen des Mandanten.
