Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Volksverhetzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über Facebook Fotomontagen gepostet zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Die von ihm erstellte Schutzschrift stütze sich auf die unplausiblen Ermittlungen. Selbst bei der Annahme, dass der Mandant die Fotomontage gepostet habe, bestanden Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit, die der Anwalt schriftlich unter Verweis auf die bundesverfassungrechtliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit ausführte. Der Antrag hatte Erfolg und so bleibt dem Mandanten ein Strafprozess erspart.
