von ht-strafrecht | 07. Januar 2022 | Defensio

Triage: Entscheidung über Leben und Tod in der Corona-Pandemie – wann machen sich Ärzte strafbar?

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von: Rechtsreferendarin Greta Gewiess

Die Zahl der Corona-Neuinfizierten steigt seit Wochen. Gleichzeitig gibt es schon jetzt in vielen Kliniken kaum noch freie Betten auf den Intensivstationen. Sobald es zu wenig Beatmungsgeräte gibt, entscheidet ganz allein der Arzt, welcher Patient eines bekommt und welcher nicht.  

 

Diese Entscheidung kann das Todesurteil für einen anderen Patienten bewirken.

Aber: Wie entscheiden, wer sterben muss? Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es in Deutschland bislang nicht. Auch in unserem aktuellen YouTube-Beitrag haben wir über das Thema gesprochen.

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Abwägung Leben gegen Leben – geht das?

Schaltet der Arzt ein Beatmungsgerät ab, um einen anderen Patienten anzuschließen (ex-post-Triage), stellt er eine Abwägung Leben gegen Leben an. Juristen stellen sich dann die Frage, ob sich der Arzt in solch einem Fall strafbar macht. Herrschend in der Diskussion ist, dass der Arzt straflos bleibt, weil ein Fall der rechtfertigenden Pflichtenkollision vorliegt.   

Das meint: Wenn nur ein Mensch behandelt werden kann, lässt der Arzt den einen Patienten nur deshalb sterben, um den anderen zu retten. Ein Fall der rechtfertigenden Pflichtenkollision soll auch vorliegen, wenn beide Patienten noch nicht an einem Beatmungsgerät angeschlossen worden sind und dem einen dann ein Beatmungsgerät vorenthalten wird (ex-ante-Triage).  

 

Kriterien der Abwägung: Zählt jeder Mensch gleich?

Die Frage nach den erlaubten Abwägungskriterien ist unter Juristen hoch umstritten. Ein Gemipfter soll einem Nichtgeimpften aber nicht allein deshalb vorgezogen werden dürfen, weil den Ungeimpften eine Art eigenes Vorverschulden treffe.  

 

Weitestgehend besteht Einigkeit, dass

  • Geschlecht, 
  • Alter, 
  • Herkunft, 
  • Religion und 
  • Vorerkrankungen  

 

keine Rolle spielen dürfen! 

 

Besonders streitig ist, ob hingegen die Kriterien Zufall, Reihenfolge, Überlebenschancen maßgeblich sein sollen. Gerade bei einer medizinischen Prognoseentscheidung (Überlebenschancen) gewinnen die problematischen Gesichtspunkte wie Vorerkrankung und Alter faktisch wieder Gewicht. 

 

Wichtig ist bei alledem zwei Fragen strukturell zu unterscheiden: 

1. Was ist ein sinnvolles Kriterium zur Auswahl?  

2. Es ist richtig einen Arzt/eine Ärztin zu bestrafen, wenn er/sie sich nicht an das präferierte Abwägungskriterium der Mehrheit hält? 

 

Defensio pro Arzt:

Unseres Erachtens kann man verschiedenste Auffassungen zu den unterschiedlichen Auswahlkriterien einer Triageentscheidung vertreten und begründen.  

Ein Arzt, der unfreiwillig in die Rolle des Entscheiders über Leben und Tod geraten ist, sollte aber auf keinen Fall ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden; auch dann nicht, wenn er beispielsweise ein Auswahlkriterium wählt, das der herrschenden Meinung nicht zusagt. Ansonsten wäre den ohnehin überlasteten Klinikärzten zu raten den Dienst gar nicht erst anzutreten. Strafrecht ist äußerstes Mittel und soll Helfende nicht für eine abweichende Meinung bestrafen, die im Einzelfall ohnehin kontrovers diskutiert wird. Eine Ausnahme mag gelten, wenn ärztliches Personal tatsächlich vollkommen willkürlich, etwa rassistische, Kriterien zu Grunde legt.