von ht-strafrecht | 23. Februar 2022 | Defensio

Ein Gleitschirmflug ins Strafgesetzbuch

strafrecht-anwalt-bundesweit

von: Rechtsreferendarin Tamara Sallam

 

Kurz vor Beginn des Fußballspiels Deutschland gegen Frankreich in der EM 2020 konnten alle einen motorbetriebenen Gleitschirmflieger beobachten, der in der Arena landete. Dabei handelte es sich um einen Greenpeace-Aktivisten, der die Kontrolle über den Gleitschirm verlor und so eine Bruchlandung hinlegte, die juristisch nicht ohne Konsequenzen bleiben könnte.

 

In Betracht kommende Straftaten

Als Straftaten kommen die gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs sowie einer der das Leben gefährdenden Behandlung in Betracht.

  • Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Maßgeblich ist, ob das Werkzeug nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen. Da auch ein Kraftfahrzeug je nach Verwendung im Einzelfall als gefährliches Werkzeug angesehen werden kann, wird dies auch bei einem motorbetriebenen Gleitschirm anzunehmen sein.

Bei dem Landevorgang wurden zwei Personen in der Arena verletzt. Achtung: Voraussetzung ist, dass die Verletzung unmittelbar auf einer Berührung mit dem Flugzeug beruht und nicht mittelbar auf Verletzungen, die auf einem Ausweichmanöver beruhen. Problematisch dürfte aber der Vorsatznachweis sein.

  • Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdender Behandlung, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

Das Leben braucht diesbezüglich nicht konkret gefährdet sei. Ausreichend ist, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls dazu generell geeignet ist. Die tatsächlich eingetretene Verletzung ist unerheblich.

Infolge des Kontrollverlustes über den Gleitschirm kommt eine solche Qualifikation in Betracht, allerdings spricht auch hier einiges gegen Vorsatz!

 

Weitere Folgen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat während der EM-Spiele den Flugverkehr über und in direkter Umgebung zur Allianz-Arena verboten. Auch Modellflugzeuge oder Drohnen sind von der Sperrzone erfasst. Insofern befand sich auch der Gleitschirm als Ultraleichtflugzeug in einem gesperrten Gebiet, in dem er sich nicht hätte aufhalten dürfen. Somit sind flugrechtliche Sanktionen des Piloten ebenso möglich