23. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Zahlendreher in der IBAN?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Betrug und Ausspähen von Daten  

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

Dem Mandanten wurde Betrug und Ausspähen von Daten vorgeworfen. Der Mandant bestellte bei Vodafone einen Receiver zur Nutzung einer TV-App. Bei Vertragsschluss soll er eine fremde IBAN angegeben haben, woraufhin dieses Konto zunächst auch belastet wurde. Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnten wir begründen, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Es konnte weder nachgewiesen werden, dass mein Mandant die IBAN tatsächlich selbst angab, noch kam es für die Inhaberin des anderen Kontos zu einem Vermögensschaden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Dem glücklichen Mandanten bleibt eine kostenintensive Gerichtsverhandlung erspart.