18. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Verzockt und verbockt.

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: gewerbsmäßige Untreue 

Ergebnis: 6 Monate FS auf Bewährung 

Wo? AG Arnsberg  

 

Unser Mandant soll als Leiter einer Jugendherberge rund 50.000 EUR veruntreut haben. Zum Auftakt verlas der Verteidiger ein umfassendes Geständnis. Darin wurde auf die jahrelange Spielsucht unseres Mandanten als Auslöser der Tat eingegangen. Unser Mandant hatte sich nach der Tat selber in eine Suchttherapie begeben, sich deutschlandweit in allen Spielcasinos sperren lassen und den Schaden bei dem Jugendherbergswerk begonnen abzuzahlen. Er entschuldigte sich bei den im Prozess anwesenden Vertretern des Jugendherbergswerks. Die StA forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Strafverteidiger Christoph Grabitz plädierte auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das Gericht folgte der Bewertung der Verteidigung, wonach keine Gewerbsmäßigkeit vorlag, weil die Tatmotivation zuvörderst in der Finanzierung einer pathologischen Spielsucht bestand. Eine von der Verteidigung ausführlich begründete verminderte Schuldfähigkeit nahm das Gericht leider nicht an.