Strafverteidigerin: Oliver Moro
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen seinen Onkel mit einem Hammer und einem Korbstuhl beworfen, ihn geschlagen und eine leicht blutende Schürfwunde am Schienbein zugefügt zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass die Handlungen des Mandanten von Strafverteidiger Moro bereits nicht ursächlich für die eingetretene Verletzung geworden sein konnte. Zudem wurde der Qualifikationstatbestand nicht erfüllt und für die nun in Frage stehende einfache Körperverletzung fehlte es am erforderlichen Strafantrag des Verletzen.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein.