10. März 2022 | Defensio-Fälle

Filmen auf dem Schulhof

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen 

Ergebnis: Einstellung gem. 170 II StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Gegenstand des Verfahrens sind Videosaufnahmen von Mitschülern, die während der Pausen und im Unterricht gefertigt wurden. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, durch diese Videos den Intimbereich anderer Personen verletzt zu haben. Nach Durchsicht der Akten stellte sich heraus, dass bereits der objektive Tatbestand nicht erfüllt war. Es fehlte an einem geschützten Raum, da der Mandant nur wahllos um sich herum gefilmt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.