Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Beihilfe zur Beitragsvorenthaltung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Die Mandantin war zunächst Zeugin in einem Verfahren gegen ihren Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit. Aufgrund ihrer Zeugenaussage wurde ihr schließlich Beihilfe zur Beitragsvorenthaltung vorgeworfen. In einer gut begründeten Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht dar, dass die Zeugenaussage der Mandantin und damit das einzige belastende Beweismittel nicht verwertbar ist. Die Ermittler hatten es versäumt die Mandantin bei Vorliegen eines Anfangsverdachts als Beschuldigte zu belehren. Das Verfahren gegen die Mandantin wurde antragsgemäß eingestellt.