04. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Wirtschaftsstrafrecht – Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Von der Zeugin zur Täterin?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Beihilfe zur Beitragsvorenthaltung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen 

 

Die Mandantin war zunächst Zeugin in einem Verfahren gegen ihren Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit. Aufgrund ihrer Zeugenaussage wurde ihr schließlich Beihilfe zur Beitragsvorenthaltung vorgeworfen. In einer gut begründeten Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht dar, dass die Zeugenaussage der Mandantin und damit das einzige belastende Beweismittel nicht verwertbar ist. Die Ermittler hatten es versäumt die Mandantin bei Vorliegen eines Anfangsverdachts als Beschuldigte zu belehren. Das Verfahren gegen die Mandantin wurde antragsgemäß eingestellt.