25. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Weißes Pulver oder weiße Fahne hissen?

Datum: 24.01.2022

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz nach § 29 BtMG vorgeworfen. Im Rahmen einer Durchsuchung seines PKWs und seiner Person, in die er zuvor freiwillig eingewilligt hatte, habe er selbständig einen Klemmleistenbeutel mit 4,9 Gramm Nettogewicht Amphetaminen den Polizeibeamten ausgehändigt. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig die Einstellung erwirken. Der Mandant hat sich äußerst kooperativ gezeigt und bereute sein Verhalten, sodass kein öffentliches Interesse zur Strafverfolgung vorlag. Die Staatsanwaltschaft ist dem Antrag gefolgt und hat das Verfahren wegen Geringe der Schuld nach § 153 StPO eingestellt.