Datum: 20.09.2021
Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M. und Oliver Moro
Vorwurf: Zweifacher versuchter Totschlag u.a.
Ergebnis: Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten
Wo? Landgericht, Schwurgericht Lüneburg
Medial im sogenannten „Stalking Prozess“ begleitet, sah sich unser Mandant vor dem Schwurgericht in Lüneburg dem Vorwurf des zweifach versuchten Totschlags zu Lasten der Eltern seiner Ex-Freundin konfrontiert.
Der Mandant brach im Winter 2020 in das Elternhaus seiner Ex-Freundin, die ihn wegen „Stalking“ bereits angezeigt hatte, ein. In einer anschließenden Auseinandersetzung mit einem Cutter-Messer wurden der Vater wie die Mutter seiner ehemals großen Liebe verletzt.
span data-contrast=“auto“>Der konkrete Tatablauf war strittig; insbesondere auch, ob die Eltern den Mandanten herausdrängten oder er freiwillig abließ. Er floh. Nach einer Verfolgung wurde er in Polen festgenommen, bevor er nach Deutschland überstellt wurde.
Die Verteidigung konzentrierte sich von Beginn an darauf darzulegen, dass dem Mandanten schon der Tötungsvorsatz fehlte, er aber jedenfalls strafbefreiend zurückgetreten ist.
Mit Erfolg: Am Ende der Verhandlungstage blieb von dem Vorwurf des zweifach versuchten Totschlags allein eine tateinheitliche gefährliche Körperverletzung übrig. Der Mandant muss nun eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verbüßen.