08. Oktober 2021 | Defensio-Fälle

Keine 12.000 EUR-Geldstrafe – sondern Verwarnung

Wann: 05.10.2021 / Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro 

Vorwurf: Tätlicher Angriff auf / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vers. Körperverletzung, Beleidigung

Ergebnis: Verwarnung und 300 EUR Auflage 

Wo? Amtsgericht Mönchengladbach 

 

Dem Mandanten, einem Berufssoldaten, wurden mehrere Taten vorgeworfen: Er soll gegenüber Beamten des Ordnungsamts wie der Polizei Mönchengladbachs Widerstand geleistet, sie tätlich angegriffen, beleidigt und bespuckt haben. 

Ausweislich des Strafbefehls sollte der Mandant dafür 140 Tagessätze á 75 EUR Geldstrafe zahlen. Auch noch im Prozess beantragte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer 150 Tagessätze zu gleicher Tagessatzhöhe, mithin 11.250 EUR.

In der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass sich aus den Zeugenaussagen das seitens der Anklage behauptete „aggressive Verhalten“ nicht feststellen lässt. Die Verteidigung wies auf zahlreiche Unstimmigkeiten hin. Tatsächlich stand der Mandant unter erheblichem Alkohol und BtM-Einfluss, sodass sein Verhalten eher Ausdruck seiner Fluchtgedanken war. 

Das Gericht ging gemäß des Plädoyers der Verteidigung – entgegen der Staatsanwaltschaft – davon aus, dass eine Verwarnung und eine geringe Geldauflage in Höhe von 300 EUR an eine soziale Einrichtung der Gerechtigkeit ausreichenden Dienst erweisen.