Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Schwerin
Der Mandantin wurde vorgeworfen im Internet ein exklusives Meet & Greet mit einem Künstler verkauft zu haben, ohne die tatsächliche Leistung nach Eingang der Zahlung erbracht zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Jonas Göttert herausarbeiten, dass die Mandantin selbst Opfer eines Onlinebetrugs geworden ist. Ein vorsätzliches Handeln ist infolgedessen ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen und stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein.