04. August 2022 | Defensio-Fälle

VIP Meet & Greet mit Folgen

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Betrug  

Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Schwerin 

Der Mandantin wurde vorgeworfen im Internet ein exklusives Meet & Greet mit einem Künstler verkauft zu haben, ohne die tatsächliche Leistung nach Eingang der Zahlung erbracht zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Jonas Göttert herausarbeiten, dass die Mandantin selbst Opfer eines Onlinebetrugs geworden ist. Ein vorsätzliches Handeln ist infolgedessen ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen und stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein.