04. August 2022 | Defensio-Fälle

Meinungsfreiheit!

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Ergebnis: Einstellung 

Vorwurf: Beleidigung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe durch einen Kommentar zu einem Post auf Twitter eine Person des politischen Lebens beleidigt. Dabei tat der Mandant nur seinen Unmut über die entsprechende Person im Rahmen der Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021 kund. 

Strafverteidiger Grabitz konnte in einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass es sich beim fraglichen Post um eine durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigte Handlung handelte. Gerade im Bereich der öffentlichen- und politischen Meinungsbildung ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit stets besonders zu beachten. So konnte dargelegt werden, dass keine strafrechtlich relevante Handlung vorlag.