19. April 2023 | Defensio-Fälle

Viel Lärm um Nichts

Datum: 21.02.23  

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Sexuelle Nötigung  (§ 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB)  

Ergebnis: 90 Tagessätze à 50 EUR  

Wo? AG Fritzlar  

 

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Nötigung vorgeworfen. Im Anschluss an eine private Feier soll er das Zimmer einer schlafenden Bekannten aufgesucht, sich hinter sie gelegt und sie an Brust und Po berührt haben. Erst als die Bekannte ihn empört weggestoßen hätte, habe er das Zimmer fluchtartig verlassen. Strafverteidiger Christoph Grabitz gelang es, die Vorwürfe der Anzeigenerstatterin in einen Kontext zu setzen und eine gewisse Belastungstendenz bei ihr herauszuarbeiten. Die Jugendlichen waren stark alkoholisiert gewesen und hatten bereits im Vorfeld einen sehr freizügigen Umgang miteinander gepflegt. Die Berührungen waren von untergeordneter Intensität. Die Anzeigenerstatterin war bestenfalls ein wenig genervt. Das Gericht ließ sich hiervon überzeugen. Es setzte sich von dem Antrag der Staatsanwaltschaft ab, nahm einen minderschweren Fall an und verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe