19. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Verdächtige Chats um Drogen?

2021 Mai  / Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 

Ergebnis: Absehen von der Verfolgung nach § 45 JGG 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle wurde unser minderjähriger Mandant mit Marihuana erwischt. Ohne Belehrung belastete er sich selbst. Nach Akteneinsicht konnten wir im Rahmen einer Schutzschrift ein Beweisverwertungsverbot für Teile seiner Aussage geltend machen. Hins. des verbleibenden Besitzvorwurfs begründete Strafverteidiger Moro, dass die Voraussetzungen des ein Absehens von Verfolgung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.