2021 Mai / Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Sexueller Missbrauch
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Der Mandantin wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Sie wurde mit dem ungewöhnlichen Vorwurf konfrontiert die Hose eines Kindes heruntergezogen zu haben, um die Länge des Penis zu messen. Der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Frau Mayer konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unsere Mandantin war erleichtert darüber, dass ihr eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.