02. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Vater sein und Vater bleiben.

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Körperverletzung in zwei Fällen (§223 StGB)   

Ergebnis: 90 TS à 55 EUR 

Wo? AG Gifhorn  

 

Unser Mandant war wegen Körperverletzung angeklagt. Am Vatertag soll er betrunken in eine Menschenmenge gegangen und sich geprügelt haben. Dabei soll er auch ein junges Mädchen getroffen haben. Leider war unser Mandant mit ähnlichen Vorfällen bereits des Häufigeren in Erscheinung getreten. Durch ein umfassendes und von Reue getragenes Geständnis und geschickte Verhandlung konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, unserem Mandanten eine letzte Chance zu geben und keine Haftstrafe auszusprechen. Dies war umso wichtiger als unser Mandant selber alleinerziehender Vater eines noch jungen Kindes ist; dieses hätte unter einer Haftstrafe seines Vaters wohl am allermeisten gelitten.