Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verkehrsdelikt
Ergebnis: Freispruch
Wo: Amtsgericht Vechta
Eine völlig uneinsichtige Richterin auf Verurteilungskurs musste von uns – leider nur über laute Worte – zum Freispruch gebracht werden.
Dabei war bereits nach Aktenlage klar, dass der Mandant zum Zeitpunkt der Blutentnahme stark alkoholisiert war; jedoch lagen zwischen diesem Zeitpunkt und dem Fahrtende vier Stunden in denen der Mandant noch Alkohol trinken konnte. Ein Nachweis, dass er betrunken Auto gefahren ist, war unmöglich, was die Richterin am Ende einsehen musste, obwohl sie zu gerne verurteilt hätte. Manche Richter:innen sind eben leider nicht objektiv und kommen nur bei hartnäckiger Verteidigung zum richtigen Urteil.